DNA Storage
Gegründet als Teil des DNA-Speicher-Netzwerks
Das DNA-Repositorium an der ZSM wurde 2007 im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekts „DNA-Bank“ eingerichtet. Die ZSM beherbergt Abteilungssammlungen der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns (SNSB) und bietet SNSB-Forschern Unterstützung bei der Bearbeitung und Verwaltung von Gewebe- und DNA-Proben sowie bei der Erfüllung der Verpflichtungen und Aufgaben, die sich aus der Ratifizierung des Nagoya Protokolls und den entsprechenden europäischen und deutschen Gesetzen zur Nutzung von biologischem Material ergeben, das in Ex-situ-Sammlungen gelagert wird.
Die SNSB unterstützt, als Teil des CETAF Konsortiums der nichtkommerziellen wissenschaftlichen Einrichtungen in Europa, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und das Nagoya Protokoll. Zusammen mit CETAF trugen die SNSB zur Entwicklung und Einführung des CETAF Code of Conduct for Access and Benefit-Sharing bei, zusammen mit einer klaren Nutzungserklärung und bewährten Praktiken, um den europäischen Rechtsvorschriften über Zugang und Vorteilsausgleich zu entsprechen.
Das DNA-Repositorium der ZSM zentralisiert die Erhaltung und standardisiert die Verfahren mit dem Ziel, die langfristige Zugänglichkeit und Erhaltung dieser genetischen Ressourcen zu gewährleisten. Die Proben werden in begehbaren Gefrierschränken und mechanischen Stehgefrierschränken bei -80°C, -25°C oder +4°C gelagert, je nach den konservatorischen Anforderungen an die Proben. Eindeutige IDs der Proben verknüpfen das genetische Material mit den zugehörigen Metadaten des jeweiligen Belegmaterials und ermöglichen die Auffindbarkeit von Extrakten und zugehörigen Museumsexemplaren, die in den Sammlungen des SNSB hinterlegt sind.
Die DNA-Proben werden in individuell beschrifteten 2D-Barcode-Röhrchen (96-Well-Format) bei -80°C gelagert, um optimale Lagerbedingungen und ein sicheres Probenidentifikationsmanagement zu gewährleisten.
Anfragen nach DNA- oder Gewebeproben für nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung, Bildung und Konservierung bedürfen der Zustimmung der Abteilungskuratoren der SNSB. Die Bearbeitung externer Anfragen an SNSB und ZSM richtet sich nach dem CETAF-Verhaltenskodex. Die Anfrager von biologischem Material müssen sich verpflichten, die Proben und die zugehörigen Daten in Übereinstimmung mit den internationalen Gesetzen und Konventionen zu verwenden, unter denen das biologische Material ursprünglich gesammelt wurde, und müssen vor der Weitergabe der Proben entsprechende Materialtransfervereinbarungen unterzeichnen.
Kontakt
N.N.