Benutzungsrichtlinien ZSM Bibliothek

  • Halten Sie die Öffnungszeiten der Bibliothek bitte unbedingt ein und melden Sie sich telefonisch an.
  • Bei längeren “Wunschlisten” empfiehlt es sich, diese vorher schriftlich, telefonisch oder per E-Mail anzumelden. Wartezeiten bei der Ausleihe können dadurch verkürzt werden. Literaturzitate möglichst vollständig mitteilen, d.h. unter Angabe von Autor (mit Vornamen), Erscheinungsjahr, Titel der Arbeit, Buch- oder Zeitschriftentitel, Seitenzahl u.ä.
  • Die Leihfrist beträgt normalerweise vier Wochen und kann auf Anfrage verlängert werden. Wir bitten Sie, die Leihfristen korrekt einzuhalten, um Mahnungen zu verhindern.
  • Nicht ausleihbar sind Zeitschriften aus der Auslage im Lesesaal sowie die historischen, gesondert aufgestellten Werke. Sie können im Lesesaal eingesehen werden. Werke, die vor 1900 erschienen sind, dürfen nur dann kopiert oder fotografiert werden, wenn es der Erhaltungszustand zulässt, was im einzelnen durch das Bibliothekspersonal zu prüfen ist.
  • Literatur aus den Handbibliotheken der Mitarbeiter der Zoologischen Staatssammlung kann nur nach Absprache ausgeliehen werden.
  • Fernleihwünsche können leider nicht erfüllt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Bayerische Staatsbibliothek.
  • Ohne besondere Erlaubnis der Bibliothek dürfen entliehene Publikationen grundsätzlich nicht auf Reisen mitgenommen werden.
  • Für Verlust oder Beschädigung ausgeliehener Bücher, Zeitschriften, Sonderdrucke oder anderer Medien haftet der Entleiher persönlich. Dies bedeutet, dass verloren gegangene Medien ersetzt und beschädigte auf Kosten des Entleihers repariert werden müssen.
  • Weitergabe von Literatur an Dritte ist untersagt. Die entliehenen Medien müssen immer direkt an das Bibliothekspersonal zurückgegeben werden. Bei Postrücksendungen (nur in Ausnahmefällen) ist die Zustellgebühr im Voraus zu bezahlen, damit der ZSM keine Unkosten entstehen.
  • Das Magazin darf nur in Begleitung des Bibliothekspersonals betreten werden, wobei Mäntel und Taschen im Lesesaal verbleiben müssen. Repräsentanten für die zu entleihende Literatur sind sorgfältig und leserlich auszufüllen und im Regal an der richtigen Stelle einzufügen.
  • Fotokopien können am Kopierer in der Pforte angefertigt werden und sind anschließend beim Bibliothekspersonal zu bezahlen.